Honorar

 

Der Tarif für eine Sitzung von 50 Minuten ist 170 Franken.

 

Ihre Krankenkasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten:

  • Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten für nichtärztliche Psychotherapie beinhaltet.
  • Die meisten Krankenkassen verlangen ein ärztliches Überweisungszeugnis mit Angabe einer Diagnose nach ICD-10 (Internationales Klassifikationssystem psychischer Krankheiten).

Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über eine allfällige Kostenbeteiligung.

Sie können die Sitzungen auch selbst finanzieren als Investition in Ihre persönliche Entwicklung und in Ihr Wohlbefinden.

 

Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, können Sie die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes beantragen.

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Psychotherapiekosten möglicherweise von einer Versicherung übernommen.

Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern bestehen beide Möglichkeiten der Kostenübernahme.